Für Motorflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Segelflugzeuge, Motorsegler, Businessjets, Hubschrauber und andere Luftfahrzeuge stehen unterschiedliche Finanzierungsformen zur Verfügung.

Welche Variante für den Erwerb eines Luftfahrzeuges geeignet ist, hängt nicht allein von Kaufpreis und gewünschter monatlicher Belastung ab. Ebenso wichtig sind Art, Alter und Wert des Flugzeuges, private oder gewerbliche Nutzung, Eigenmitteleinsatz, geplante Haltedauer, Eigentumswunsch sowie die wirtschaftliche Situation des Käufers beziehungsweise Unternehmens.

Bei Luftfahrzeugen können darüber hinaus Registrierung, Standort, Wartungszustand, Betriebsstunden, Motor- und Komponentenlaufzeiten sowie die allgemeine Marktgängigkeit des jeweiligen Musters Einfluss auf die Finanzierbarkeit und die mögliche Vertragsgestaltung haben.

Euro Finanzkonzepte vermittelt seit über 25 Jahren Finanzierungs-, Leasing- und Mietkauflösungen für Luftfahrzeuge und andere mobile Wirtschaftsgüter. Wir prüfen, welche Finanzierungsstruktur grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passt und bei welchen Finanzierungspartnern eine entsprechende Anfrage sinnvoll platziert werden kann.

 

Welche Finanzierungsform passt zu Ihrem Luftfahrzeug?

Eine pauschal beste Finanzierungsform gibt es beim Erwerb eines Flugzeuges nicht.

Bei einem privat genutzten Ultraleicht- oder Motorflugzeug können Kaufpreis, Eigenmittel, Laufzeit und monatliche Belastung im Vordergrund stehen. Bei einem gewerblich eingesetzten Luftfahrzeug können zusätzlich Nutzungsdauer, geplante Erträge sowie bilanzielle und steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen.

Bei höherwertigen Businessjets oder anderen größeren Luftfahrzeugen gewinnen daneben Restwert, internationale Eigentums- und Registrierungsstrukturen sowie die mögliche Besicherung des Finanzierungsengagements an Bedeutung.

Auch ein gebrauchtes Flugzeug mit nachvollziehbarer Historie kann grundsätzlich finanzierbar sein. Alter allein ist dabei nicht immer das entscheidende Kriterium. Zustand, Wartungsstatus und Marktgängigkeit können mindestens ebenso wichtig sein.

 

Finanzierung von Flugzeugen und Luftfahrzeugen

Bei einer klassischen Luftfahrzeugfinanzierung erwerben Sie das gewünschte Flugzeug und finanzieren den Kaufpreis ganz oder teilweise über ein Darlehen.

Diese Variante kann insbesondere dann interessant sein, wenn das Luftfahrzeug langfristig im eigenen Eigentum gehalten werden soll.

Je nach Finanzierungspartner, Objekt und Bonität können unterschiedliche Laufzeiten, Eigenkapitalanteile und Rückzahlungsstrukturen vereinbart werden.

Eine klassische Finanzierung kann grundsätzlich für neue ebenso wie für geeignete gebrauchte Luftfahrzeuge geprüft werden.

Typische Finanzierungsobjekte können beispielsweise sein:

  • ein- und mehrmotorige Motorflugzeuge
  • Ultraleichtflugzeuge
  • Segelflugzeuge und Motorsegler
  • Business- und Geschäftsreiseflugzeuge
  • Jets
  • Hubschrauber
  • weitere privat oder gewerblich genutzte Luftfahrzeuge

Bei gebrauchten Luftfahrzeugen können insbesondere Baujahr, Gesamtflugstunden, Motorlaufzeiten, Wartungshistorie, technische Ausstattung und realistischer Marktwert die Finanzierungsmöglichkeiten beeinflussen.

Weitere Informationen zur Finanzierung von Luftfahrzeugen

 

Finanzierung mit gleichbleibenden Raten

Bei einer klassischen Ratenfinanzierung wird der nach einer möglichen Anzahlung verbleibende Finanzierungsbetrag über die vereinbarte Laufzeit regelmäßig zurückgeführt.

Dadurch ergibt sich eine grundsätzlich gut kalkulierbare laufende Belastung und der offene Finanzierungsbetrag wird über die Vertragszeit kontinuierlich reduziert.

Diese Variante kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Luftfahrzeug langfristig gehalten werden soll und am Vertragsende keine größere Restzahlung vorgesehen ist.

Die Vertragslaufzeit sollte dabei in einem angemessenen Verhältnis zu Alter, Wert und voraussichtlicher weiterer Nutzungsdauer des Flugzeuges stehen.

 

Flugzeugfinanzierung mit Schlussrate

Bei einer Schlussraten- beziehungsweise Ballonfinanzierung wird während der Vertragslaufzeit nur ein Teil des Darlehens über die regelmäßigen Raten zurückgeführt.

Ein verbleibender Finanzierungsbetrag wird am Ende der Laufzeit als höhere Schlussrate fällig.

Dadurch kann die laufende monatliche Belastung gegenüber einer vollständigen Tilgung innerhalb derselben Laufzeit reduziert werden.

Eine solche Struktur kann insbesondere bei werthaltigen und marktgängigen Luftfahrzeugen interessant sein, wenn zum Vertragsende noch ein entsprechend hoher Objektwert erwartet wird.

Bei der Festlegung einer Schlussrate sollten insbesondere Alter, Muster, erwartete Flugstunden, Wartungszustand und Marktwertentwicklung realistisch berücksichtigt werden.

Die Schlussrate muss am Vertragsende aus eigenen Mitteln, durch Verkauf des Luftfahrzeuges oder gegebenenfalls durch eine Anschlussfinanzierung zurückgeführt werden.

Sie ist nicht mit einem kalkulierten Restwert innerhalb eines Leasingvertrages gleichzusetzen.

 

Leasing von Flugzeugen und Luftfahrzeugen

Beim Leasing erwirbt grundsätzlich die Leasinggesellschaft das Luftfahrzeug und überlässt es dem Leasingnehmer für die vereinbarte Vertragsdauer zur Nutzung.

Leasing kann insbesondere bei gewerblich genutzten Luftfahrzeugen interessant sein, wenn die Nutzung während eines bestimmten Zeitraums im Vordergrund steht und ein unmittelbarer Eigentumserwerb nicht zwingend erforderlich ist.

Die konkrete Vertragsgestaltung richtet sich unter anderem nach Kaufpreis, Laufzeit, möglicher Leasing-Sonderzahlung und kalkuliertem Restwert.

Gerade bei Luftfahrzeugen ist eine realistische Restwerteinschätzung von besonderer Bedeutung. Hersteller, Muster, Baujahr, Gesamtflugstunden, Motor- und Komponentenlaufzeiten, Wartungsstatus und Marktgängigkeit können den späteren Wert erheblich beeinflussen.

Leasing kann beispielsweise interessant sein, wenn:

  • die Nutzung des Luftfahrzeuges stärker im Vordergrund steht als der unmittelbare Eigentumserwerb,
  • das Flugzeug gewerblich eingesetzt wird,
  • eine kalkulierbare Vertragsrate gewünscht wird,
  • vorhandene Liquidität nicht vollständig in den Kaufpreis fließen soll,
  • nach Ablauf einer bestimmten Nutzungsperiode ein Wechsel des Luftfahrzeuges vorgesehen ist.

Auch geeignete gebrauchte Luftfahrzeuge können grundsätzlich geleast werden. Alter, Wert und Restwert müssen dabei jedoch zu den Kriterien des jeweiligen Leasingpartners passen.

Die bilanzielle und steuerliche Behandlung eines Leasingvertrages hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den individuellen Verhältnissen des Leasingnehmers ab und sollte gegebenenfalls mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden.

Weitere Informationen zum Leasing von Luftfahrzeugen

 

Restwert beim Flugzeugleasing

Bei Leasingverträgen wird regelmäßig ein kalkulierter Wert des Luftfahrzeuges zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit berücksichtigt.

Dieser Restwert beeinflusst gemeinsam mit Kaufpreis, Vertragsdauer und einer möglichen Sonderzahlung die Höhe der Leasingraten.

Bei Flugzeugen unterscheidet sich die Restwertbetrachtung deutlich von vielen anderen Mobilien. Nicht nur das kalendarische Alter ist relevant, sondern auch der technische Zustand und der verbleibende Nutzungswert wichtiger Komponenten.

Bei der Einschätzung können beispielsweise berücksichtigt werden:

  • Hersteller und Flugzeugmuster
  • Baujahr
  • Gesamtflugstunden
  • Motorlaufzeiten
  • Propellerlaufzeiten
  • Wartungs- und Instandhaltungsstatus
  • Avionik und technische Ausstattung
  • Marktgängigkeit des Flugzeugmusters

Welche Rechte und Pflichten hinsichtlich des kalkulierten Restwertes am Vertragsende bestehen, ergibt sich aus dem jeweiligen Leasingvertrag.

 

Mietkauf von Luftfahrzeugen

Beim Mietkauf wird die Nutzung des Luftfahrzeuges mit einem von Beginn an vorgesehenen späteren Eigentumsübergang verbunden.

Diese Finanzierungsform kann insbesondere bei betrieblich genutzten Flugzeugen interessant sein, die langfristig im Unternehmen verbleiben sollen.

Das wirtschaftliche Eigentum wird regelmäßig dem Mietkäufer zugerechnet, während das zivilrechtliche Eigentum zunächst beim Mietkaufgeber verbleibt. Nach vollständiger Erfüllung des Vertrages geht auch das zivilrechtliche Eigentum auf den Mietkäufer über.

Der Mietkauf unterscheidet sich damit vom klassischen Leasing insbesondere dadurch, dass der spätere Eigentumserwerb bereits Bestandteil der Vertragsstruktur ist.

Eine Besonderheit besteht regelmäßig darin, dass die Umsatzsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung bereits zu Beginn des Vertrages anfällt. Gerade bei höherwertigen Luftfahrzeugen sollte dies bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.

Mietkauf kann beispielsweise interessant sein, wenn:

  • das Luftfahrzeug langfristig im Unternehmen verbleiben soll,
  • der spätere Eigentumsübergang bereits bei Vertragsbeginn feststehen soll,
  • eine Alternative zur klassischen Darlehensfinanzierung gesucht wird,
  • das Flugzeug dauerhaft betrieblich genutzt werden soll.

Die konkrete steuerliche und bilanzielle Behandlung sollte stets anhand der individuellen Unternehmenssituation beurteilt werden.

Weitere Informationen zum Mietkauf von Luftfahrzeugen

 

Neue und gebrauchte Flugzeuge finanzieren

Finanzierungsmöglichkeiten bestehen nicht ausschließlich für fabrikneue Luftfahrzeuge.

Auch gebrauchte Motorflugzeuge, ULs, Segelflugzeuge, Motorsegler, Jets und andere Luftfahrzeuge können grundsätzlich Gegenstand einer Finanzierung sein.

Bei einem gebrauchten Flugzeug gewinnt die technische und wirtschaftliche Bewertung des konkreten Objektes jedoch deutlich an Bedeutung.

Neben dem Baujahr können insbesondere folgende Angaben relevant sein:

  • Hersteller und Muster
  • Gesamtflugstunden der Zelle
  • Motorlaufzeiten und verbleibende Zeit bis zur nächsten Überholung
  • Zustand und Laufzeit des Propellers
  • Wartungs- und Reparaturhistorie
  • Avionik und technische Ausstattung
  • Unfall- beziehungsweise Schadenshistorie
  • aktueller Wartungsstatus
  • aktueller Marktwert

Ein höheres Baujahr allein bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass ein Luftfahrzeug nicht mehr finanzierbar ist. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung.

 

Luftfahrzeuge ohne ausweisbare Mehrwertsteuer

Auch beim Erwerb eines Luftfahrzeuges, bei dem keine Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen werden kann, können grundsätzlich Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

Dies kann beispielsweise bei einem privaten Verkäufer oder bestimmten gebrauchten Luftfahrzeugen der Fall sein.

Nicht jeder Finanzierungspartner und nicht jede Finanzierungsform eignet sich jedoch gleichermaßen für solche Konstellationen.

Insbesondere wenn Leasing oder Mietkauf gewünscht werden, sollte deshalb möglichst vor Unterzeichnung des Kaufvertrages geklärt werden, welche Struktur mit dem konkreten Verkäufer und Luftfahrzeug umsetzbar ist.

 

Private oder gewerbliche Flugzeugfinanzierung?

Auch die vorgesehene Nutzung des Luftfahrzeuges hat Einfluss auf die mögliche Finanzierungsstruktur.

Bei einem privat genutzten Sport-, Reise- oder Ultraleichtflugzeug stehen häufig Kaufpreis, Eigenmitteleinsatz, Laufzeit und monatliche Belastung im Vordergrund.

Bei einem gewerblich eingesetzten Luftfahrzeug können zusätzlich Unternehmensbonität, Einsatzkonzept, geplante Nutzung sowie bilanzielle und steuerliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Ein privat genutztes UL stellt deshalb andere Anforderungen an eine Finanzierung als ein Geschäftsreiseflugzeug oder ein gewerblich eingesetztes Luftfahrzeug.

 

Internationaler Kauf und Registrierung von Luftfahrzeugen

Der Handel mit Luftfahrzeugen ist häufig international. Das gewünschte Flugzeug kann sich im Ausland befinden, dort registriert sein oder von einem ausländischen Verkäufer angeboten werden.

Eine solche Konstellation schließt eine Finanzierung nicht grundsätzlich aus, erfordert aber häufig eine genauere Vorbereitung.

Je nach Vorhaben können beispielsweise folgende Punkte relevant sein:

  • Sitz beziehungsweise Wohnsitz des Käufers
  • Standort des Luftfahrzeuges
  • Sitz des Verkäufers
  • bestehende und zukünftige Registrierung
  • Eigentumsnachweis
  • eventuell bestehende Rechte Dritter
  • Mehrwertsteuerstatus
  • Kaufpreis und vereinbarte Währung

Gerade bei grenzüberschreitenden Käufen sollte die gewünschte Finanzierungsstruktur deshalb möglichst vor größeren Anzahlungen oder endgültigem Abschluss des Kaufvertrages abgestimmt werden.

 

Höherwertige Flugzeuge und Businessjets

Mit zunehmendem Kaufpreis verändern sich regelmäßig auch die Anforderungen an eine Luftfahrzeugfinanzierung.

Bei Businessjets und anderen höherwertigen Luftfahrzeugen können neben der Bonität des Käufers unter anderem Objektwert, Eigentümerstruktur, Registrierung, Betriebsmodell und mögliche Sicherheiten eine größere Rolle spielen.

Auch die geplante Haltedauer und der erwartete Marktwert am Ende der Finanzierung sollten frühzeitig berücksichtigt werden.

Bei entsprechenden Finanzierungsvolumina kann deshalb eine individuell strukturierte Objektfinanzierung sinnvoller sein als ein standardisiertes Finanzierungsmodell.

 

Sale-and-Lease-back für Luftfahrzeuge

Sale-and-Lease-back richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bereits Eigentümer eines geeigneten Luftfahrzeuges sind und darin gebundenes Kapital wieder als Liquidität verfügbar machen möchten.

Dabei verkauft das Unternehmen das Luftfahrzeug an einen Finanzierungspartner und least es anschließend zur weiteren Nutzung zurück.

Das Flugzeug kann damit grundsätzlich weiterhin im bisherigen Betrieb eingesetzt werden, während zuvor im Objekt gebundenes Kapital zumindest teilweise freigesetzt wird.

Eine solche Struktur kann beispielsweise für Unternehmen interessant sein, die ein werthaltiges Luftfahrzeug im Anlagevermögen halten und Liquidität für andere Investitionen oder betriebliche Zwecke benötigen.

Voraussetzung ist regelmäßig, dass das Luftfahrzeug einen nachvollziehbaren Marktwert besitzt und die Eigentumsverhältnisse eindeutig dokumentiert werden können.

Sale-and-Lease-back kann beispielsweise geprüft werden, wenn:

  • Kapital in einem vorhandenen Luftfahrzeug gebunden ist,
  • zusätzliche Liquidität benötigt wird,
  • das Flugzeug weiterhin genutzt werden soll,
  • eine alternative Finanzierungsquelle zum klassischen Betriebsmitteldarlehen gesucht wird.

Weitere Informationen zu Sale-and-Lease-back für Luftfahrzeuge

 

Buy-and-Rent-back für Luftfahrzeuge

Buy-and-Rent-back beziehungsweise Sale-and-Mietkauf-back verfolgt zunächst einen ähnlichen Zweck wie Sale-and-Lease-back.

Ein bereits im Eigentum des Unternehmens befindliches Luftfahrzeug wird veräußert, um darin gebundenes Kapital freizusetzen, und anschließend im Rahmen eines Mietkaufs weiter genutzt.

Der wesentliche Unterschied zum Sale-and-Lease-back liegt darin, dass die anschließende Vertragsstruktur von Beginn an auf einen erneuten Eigentumsübergang an den Mietkäufer ausgerichtet ist.

Diese Variante kann insbesondere dann interessant sein, wenn das Luftfahrzeug langfristig im Unternehmen verbleiben soll, gleichzeitig aber vorhandene stille Liquiditätsreserven im Objekt genutzt werden sollen.

Ob eine solche Struktur möglich ist, hängt insbesondere von Objektwert, Alter, Wartungszustand, Eigentumsverhältnissen, Verwertbarkeit und wirtschaftlicher Situation des Unternehmens ab.

Weitere Informationen zu Buy-and-Rent-back für Luftfahrzeuge

 

Welche Finanzierungsform ist die richtige?

Die Entscheidung zwischen Finanzierung, Leasing und Mietkauf sollte nicht ausschließlich anhand der niedrigsten monatlichen Rate getroffen werden.

Ein privat genutztes Ultraleichtflugzeug stellt andere Anforderungen als ein betrieblich eingesetztes Reiseflugzeug. Ein älteres, gut gepflegtes Motorflugzeug unterscheidet sich wiederum von einem neuen Flugzeug oder einem höherwertigen Businessjet.

Bei der Auswahl sollten deshalb insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Art und Kaufpreis des Luftfahrzeuges
  • Hersteller und Muster
  • Neu- oder Gebrauchtflugzeug
  • Baujahr, Flugstunden und technischer Zustand
  • private oder gewerbliche Nutzung
  • gewünschter Eigentumserwerb
  • mögliche Anzahlung oder vorhandene Eigenmittel
  • gewünschte Laufzeit
  • monatlich gewünschte Belastung
  • mögliche Schlussrate beziehungsweise kalkulierter Restwert
  • Mehrwertsteuerstatus
  • Standort und Verkäufer des Luftfahrzeuges
  • Registrierung

Wir betrachten deshalb nicht nur eine einzelne Finanzierungsform, sondern das Zusammenspiel von Luftfahrzeug, Käufer, Nutzung und gewünschter Vertragsstruktur.

 

Nicht jeder Finanzierungspartner finanziert jedes Luftfahrzeug

Banken und Leasinggesellschaften unterscheiden sich hinsichtlich akzeptierter Flugzeugarten, Mindest- und Höchstfinanzierungssummen, Baujahre, Laufzeiten und Anforderungen an die Besicherung teilweise erheblich.

Ein Finanzierungspartner, der ein neues Motorflugzeug begleitet, muss deshalb nicht zwangsläufig auch für ein älteres UL, einen Motorsegler, einen Hubschrauber oder einen Businessjet geeignet sein.

Genau hier setzt unsere Tätigkeit an. Wir prüfen zunächst das konkrete Luftfahrzeug und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und versuchen anschließend, die Anfrage gezielt bei einem grundsätzlich passenden Finanzierungspartner zu platzieren.

Eine wahllose Verteilung der Anfrage an möglichst viele Banken und Leasinggesellschaften halten wir dagegen nicht für zielführend.

 

Sie müssen sich noch nicht für eine Finanzierungsform entschieden haben

Sie möchten ein Flugzeug erwerben, wissen aber noch nicht, ob Finanzierung, Leasing oder Mietkauf für Ihr Vorhaben die geeignetere Lösung ist?

Dann können Sie uns Ihre Anfrage trotzdem bereits übermitteln.

Teilen Sie uns möglichst konkret mit, welches Luftfahrzeug Sie erwerben möchten, wie hoch der Kaufpreis ist, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Flugzeug handelt und welche Vorstellungen Sie hinsichtlich Eigenkapital, Laufzeit und monatlicher Belastung haben.

Bei gebrauchten Luftfahrzeugen helfen zusätzliche Angaben zu Baujahr, Flugstunden, Motorlaufzeiten und Wartungszustand bei einer ersten Einschätzung.

Auf dieser Grundlage können wir prüfen, welche Finanzierungsformen grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passen.

 

 

Sie planen den Kauf eines Flugzeuges?

Ob Ultraleichtflugzeug, Motorflugzeug, Segelflugzeug, Motorsegler, Hubschrauber oder Businessjet – senden Sie uns die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Vorhaben.

Auch bei gebrauchten, älteren, im Ausland angebotenen oder außergewöhnlichen Luftfahrzeugen kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.

Je vollständiger uns Luftfahrzeug, Kaufpreis, Verkäufer, Eigenmitteleinsatz und geplante Nutzung bekannt sind, desto gezielter können wir mögliche Finanzierungswege prüfen und Ihre Anfrage einem grundsätzlich geeigneten Finanzierungspartner zuordnen.

 

 

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